Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil entschieden, dass der Verkauf eines Gartengrundstücks als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln ist. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück zuvor nicht bebaut war und keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger ein Gartengrundstück erworben und nach einer Haltefrist von weniger als zehn Jahren veräußert. Das Finanzamt behandelte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft und setzte die entsprechende Steuer fest. Der Kläger argumentierte, dass das Grundstück nicht der Besteuerung unterliege, da es nicht bebaut und nicht zur Einkünfteerzielung genutzt worden sei.
Der BFH stellte klar, dass auch unbebaute Grundstücke unter die Regelung des § 23 EStG fallen, sofern sie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden. Die Nutzung des Grundstücks spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung.
Highlights:
- BFH-Urteil zur Besteuerung von Gartengrundstücken.
- Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG.
- Auch unbebaute Grundstücke fallen unter die Regelung.
- Nutzung des Grundstücks ist irrelevant.
- Zehnjährige Spekulationsfrist entscheidend für Besteuerung.