Geschrieben von Irina Neschenz am 08 Mär 2017 Kategorie

Die Klägerin ist im Landschaftsbau tätig. In ihrer Bilanz hatte sie eine Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von Betriebsgrundstücken gebildet, die als Deponie für Grünabfälle, Kompost, Sand und Erde dienen. Die Rückstellung hatte die Klägerin zum 31. Dezember 2002 mit einem in der Höhe unstreitigen Wert angesetzt und führte diesen Wert auch in der Bilanz zum 31. Dezember 2008 unverändert fort. Nachdem die Betriebsgenehmigung für die Deponie bis 1. Juli 2017 verlängert worden war, vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die von der Klägerin gebildete Rekultivierungsrückstellung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2008 nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a des Einkommensteuergesetzes bis zum Ende der Betriebsgenehmigung mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen sei.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 05 Mär 2017 Kategorie

Das Bundesministerium der Finanzen nimmt Stellung zur Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung - AltvPIBV).

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet in einem überarbeiteten Schreiben. Dieses Schreiben vom 21. Februar 2017 ersetzt ab 1. Mai 2017 das Schreiben des BMF vom 26. August 2016 (IV C 3 - S-2220-a / 13 / 10004 :004, DOK 2016/0739500 - BStBl I 2016, Seite 981).

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Geschrieben von Irina Neschenz am 02 Mär 2017 Kategorie

Bei Fremdwährungsdarlehen sind von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen

Mit Beschluss vom 8. März 2016 (Az. 2 V 2763/15) hat das Finanzgericht entschieden, dass bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen ist, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet.

Die Antragstellerin hatte im August 2006 ein unbefristetes verzinsliches Darlehen mit einem Nennbetrag von 821.240 Schweizer Franken aufgenommen, dessen Rückzahlungsbetrag sich nach dem damaligen Umrechnungskurs auf 520.141 Euro belief. Weil im Zuge der Finanzkrise ab dem Jahr 2008 der Wert des Franken gegenüber dem Euro deutlich gestiegen war, erhöhte die Antragstellerin in ihren Bilanzen 2008 bis 2010 den Wertansatz des Darlehens im Wege einer Teilwertzuschreibung. Die hierdurch verursachte Gewinnminderung erkannte das Finanzamt nicht an. Es bewertete das Darlehen weiterhin mit dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag, weil bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden könne, ob die Werterhöhung dauerhaft sei oder sich bis zur Fälligkeit ausgleichen werde.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 28 Feb 2017 Kategorie

Rat hat seinen Standpunkt zu den Vorschriften festgelegt

Der Richtlinienentwurf ist die neueste Maßnahme in einer Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung durch große Unternehmen. Mit ihm sollen diese Unternehmen daran gehindert werden, Inkongruenzen zwischen mindestens zwei Steuergebieten zu nutzen, um ihre Gesamtsteuerschuld zu verringern. Solche Gestaltungen können zu einer beträchtlichen Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlagen der steuerpflichtigen Unternehmen in der EU führen. Die Richtlinie wird zur Umsetzung der OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung durch Unternehmen beitragen.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 24 Feb 2017 Kategorie

Bundesregierung will gegen die Nutzer der sogenannten "Panama Papers" vorgehen

Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132) vor. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 20 Feb 2017 Kategorie

„Ih­re nächs­te Spen­den­quit­tung schi­cken wir Ih­nen ger­ne per Mail!“

So oder so ähnlich könnte ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an die Bürgerinnen und Bürger lauten, die im letzten Jahr gespendet haben. Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 (Gz.: IV C 4 - S 2223/07/0012; DOK 2016/1033014), das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.

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