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Betriebsaufgabe

Geschrieben von Irina Neschenz am 03 Nov 2015 Kategorie

Einkommensteuer: Tarifbegünstigung neben steuerfreier Rücklage möglich (FG)

Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog.Fünftelregelung ) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird (FG Münster, Urteil v. 23.9.2015 - 10 K 4079/14 F; Revision zugelassen).

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