Englischunterricht einer Privatlehrerin umsatzsteuerfrei
Mit Urteil vom 15. Juni 2015 (Az. 4 K 19/15) hat der 4. Senat des Schleswig Holsteinischen Finanzgerichts durch den Berichterstatter entschieden, dass die Erteilung von Englischunterricht an Vorschul- und Grundschulkinder durch eine Privatlehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei ist.