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Freibetrag

Geschrieben von Irina Neschenz am 20 Okt 2015 Kategorie

Kein Freibetrag für Betriebserben

Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer Freibetragsregelung an Stelle der geplanten Verschonungsregelung für Erben großer Betriebsvermögen ab. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/6277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5952) heißt, führt die geplante Prüfschwelle dazu, dass Erwerber großer Vermögen (über der Prüfschwelle) nur dann eine vollständige Verschonung erhalten, "wenn der Bedarf für die Verschonung nachgewiesen wird".

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