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Einkommensteuer

Geschrieben von Irina Neschenz am 20 Feb 2017 Kategorie

„Ih­re nächs­te Spen­den­quit­tung schi­cken wir Ih­nen ger­ne per Mail!“

So oder so ähnlich könnte ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an die Bürgerinnen und Bürger lauten, die im letzten Jahr gespendet haben. Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 (Gz.: IV C 4 - S 2223/07/0012; DOK 2016/1033014), das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 06 Feb 2017 Kategorie

Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i.S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/15 entschieden, dass nachträgliche Schadensersatzzahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke, die ein Anleger für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien mindern.

Im Urteilsfall hatten die Kläger in den Jahren 1999 bis 2002 Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) erworben. Zuvor hatte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Jahresabschlüsse der AG geprüft und Bestätigungsvermerke erteilt. Aus der späteren Veräußerung der Aktien im Jahr 2002 entstanden den Klägern infolge eines Kurseinbruchs hohe Verluste, die das Finanzamt (FA) bestandskräftig steuerlich berücksichtigte. Im Rahmen eines zivilgerichtlichen Klageverfahrens, in dem die Kläger die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke auf Schadensersatz in Anspruch nahmen, schlossen die Kläger mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2007 einen Vergleich, der eine Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von 3.000.000 Euro beinhaltete. Diese Zahlung minderte nach der Auffassung des FA den aus der Veräußerung erlittenen Verlust. Daher änderte das FA den Verlustfeststellungsbescheid. Die hiergegen gerichtete Klage der Steuerpflichtigen vor dem Finanzgericht hatte Erfolg.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 22 Jul 2016 Kategorie

Vorab entstandene Werbungskosten können als vergeblicher Aufwand selbst dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (BFH, Urteil v. 16.02.2016 - IX R 1/15, NV; veröffentlicht am 13.07.2016). 

Hintergrund: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden. Aufwendungen, die anfallen, bevor Einnahmen erzielt werden, können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 24 Mai 2016 Kategorie

Einkommensteuer: Fahrzeugüberlassung gegen Gehaltsverzicht (FG) 

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Geschrieben von Irina Neschenz am 19 Apr 2016 Kategorie

BFH: Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung

Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. Dezember 2015 VI R 7/14 entschieden und damit die Steuerermäßigung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) versagt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 15 Jan 2016 Kategorie

Überlassung einer Mietwohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses.

Die Kläger vermieten seit November 2011 eine 54 qm große Wohnung in einem Zweifamilienhaus an ihre Tochter, die bei Abschluss des Mietvertrags noch das Gymnasium besuchte und im Anschluss daran ein Studium aufnahm. Der Mietvertrag sah eine Kaltmiete von 350 Euro und Nebenkostenvorauszahlungen von 125 Euro vor. Tatsächlich zahlte die Tochter jedoch keine Miete.

Vor diesem Hintergrund verneinte das beklagte Finanzamt die Einkunftserzielungsabsicht der Kläger und ließ die geltend gemachten Werbungskosten nur anteilig zum Abzug zu. Dagegen machten die Kläger geltend, ihre Tochter habe die Miete von insgesamt 4.200 Euro und die abgerechneten Nebenkosten von 115 Euro aus dem Barunterhalt bestritten. Sie habe einen Unterhaltsanspruch von mindestens 781 Euro pro Monat. Der Differenzbetrag werde ihr je nach Bedarf bar ausgezahlt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 06 Jan 2016 Kategorie

Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

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Geschrieben von Irina Neschenz am 26 Nov 2015 Kategorie

BFH zur haushaltsnahen Dienstleistung: Versorgung und Betreuung eines Haustieres begünstigt

Mit Urteil vom 3. September 2015 VI R 13/15 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigt sein kann.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 07 Nov 2015 Kategorie

Verlust aus GmbH-Beteiligung: Keine Anschaffungskosten bei Zuführung von Eigenkapital, um Sicherheiten abzulösen

Der Kläger war an einer GmbH zu mehr als 1 % beteiligt. Für Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft stellte er Sicherheiten (Grundschuld und Bürgschaft) zur Verfügung. Die GmbH geriet 2008 in die Krise und stellte 2009 ihren operativen Geschäftsbetrieb ein. Um eine Liquidation zu verhindern, veräußerte der Kläger - in Abstimmung mit der Bank - das mit der Grundschuld belastete Grundstück und zahlte den Erlös in die Kapitalrücklage ein. Die GmbH überwies den Betrag an die Bank, die daraufhin auf weitere Forderungen verzichtete. Im Anschluss veräußerte der Kläger seinen Anteil an der GmbH. Den Verlust aus der Veräußerung machte er in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Dabei behandelte er die Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Dem ist das Finanzamt nicht gefolgt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 03 Nov 2015 Kategorie

Einkommensteuer: Tarifbegünstigung neben steuerfreier Rücklage möglich (FG)

Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog.Fünftelregelung ) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird (FG Münster, Urteil v. 23.9.2015 - 10 K 4079/14 F; Revision zugelassen).

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