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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE

24 Jun 2020

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Sehr geehrte Damen und Herren,

da das folgende Thema aktuell sehr wichtig und in den Medien präsent ist, möchten wir nochmals darauf hinweisen: Im Konjunkturpaket vom 3. Juni 2020 ist eine neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte kleine und mittlere Unternehmen enthalten. Betroffene Unternehmen sollen für den Zeitraum Juni bis August 2020 direkte, nicht rückzahlbare Liquiditätshilfen für Ihre Fixkosten erhalten. Die magßgeblichen Monate sind April und Mai 2020.

Das geplante Programm unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den bisherigen Unterstützungsmaßnahmen: Die Antragstellung kann nicht ohne Unterstützung von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern gestellt werden. Der Berufsstand soll als feste Compliance-Instanz in das Programm eingebunden werden, um Missbrauchsfälle, wie sie leider zuletzt bei Corona-Förderprogrammen zu häufig vorgekommen sind, zu vermeiden. Hierfür plant der Gesetzgeber eine Prüfung und Bestätigung der Antragsangaben durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. 

Im Entwurf heißt es:

"Erstattet werden bis zu 50% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50% gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70% können bis zu 80% der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000,00 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag EUR 9.000,00, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten EUR 15.000,00 nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen..."(Punkt 13 der Veröffentlichung des Bundesfinanzministerium zum Konjunkturpaket, Ergebns Koalitionsausschuss 03.06.2020)

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur die Kosten bestätigen können, die durch Vorlage entsprechender Belege nachgewiesen sind, und nicht als durchlaufende Posten erfasst sind. Es ist auch in Ihrem Sinne, dass die tatsächlichen Kosten für die Erstattung bestätigt werden. Sollte es der Fall sein, dass Sie noch nicht alle Belege eingereicht haben, bitten wir Sie, das Konto „Durchlaufende Posten“ zu klären und die fehlenden Belege einzureichen.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Konjunkturpaket erst am Montag den 29.06.2020 durch das parlamentarische Verfahren gebracht wird, und am Dienstag den 30.06.2020 in der endgültigen Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlich wird. Aus diesem Grund besteht derzeit keine Möglichkeit, die Anträge auf Überbrückungshilfe zu stellen.

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