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Rentenversicherung: Beitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. 

Das hat das Kabinett beschlossen. Auch bis 2030 ist die Rentenversicherung gut aufgestellt. Das zeigt der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung.
Rund um die Rente hat das Kabinett mehrere Beschlüsse gefasst. 

Sie zeigen, dass es der gesetzlichen Rentenversicherung gut geht. Sie profitiert von der weiterhin erfreulichen Lage am Arbeitsmarkt und ist bis zum Jahr 2030 gut aufgestellt.

Zum 1. Januar 2018 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent. Möglich wird das durch die hohe Nachhaltigkeitsrücklage von geschätzt 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2017.

Der Beitragssatz zur Rente muss nach den gesetzlichen Vorgaben gesenkt werden. Und zwar dann, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liegt sie bei 1,59 Monatsausgaben.

Beschäftigte werden finanziell entlastet
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Absenkung um insgesamt rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um rund 600 Millionen Euro.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz ebenfalls zum 1. Januar 2018: von 24,8 auf 24,7 Prozent.

Kaum Steigerungen bei den Beitragssätzen
Turnusmäßig wird im November jeden Jahres der gesetzlich geforderte Rentenversicherungsbericht vorgelegt. Er gibt Auskunft darüber, wie sich die Rentenfinanzen in den kommenden 15 Kalenderjahren voraussichtlich entwickeln werden. Grundlage dafür sind Modellrechnungen.
Der aktuelle Bericht zeigt, dass der Rentenbeitragssatz bis 2022 unverändert bei 18,6 Prozent bleibt. Anschließend steigt er schrittweise wieder an: über 20,0 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,6 Prozent im Jahr 2030. Im Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,8 Prozent. Er bewegt sich damit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Diese sehen vor, dass er bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen darf.
Höhere Renten, stabiles Sicherungsniveau

Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts steigen die Renten bis zum Jahr 2031 um insgesamt 36 Prozent an. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 Prozent pro Jahr.
Das sog. Sicherungsniveau vor Steuern, also die Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt, bleibt in den kommenden Jahren weitgehend stabil bei rund 48,2 Prozent. Ab der Mitte des kommenden Jahrzehnts sinkt es allmählich ab und wird für das Jahr 2030 auf 45 Prozent vorausberechnet. Im Jahr 2031 beträgt das Sicherungsniveau voraussichtlich 44,6 Prozent.

Laut Gesetz darf das Sicherungsniveau bis zum Jahr 2020 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 43 Prozent nicht unterschreiten.

Pressemitteilung vom 22.11.2017 - Bundesregierung

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