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EInkommensteuererklärung

Geschrieben von Irina Neschenz am 26 Nov 2015 Kategorie

BFH zur haushaltsnahen Dienstleistung: Versorgung und Betreuung eines Haustieres begünstigt

Mit Urteil vom 3. September 2015 VI R 13/15 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigt sein kann.

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