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Fahrschulunterricht

Geschrieben von Irina Neschenz am 17 Jan 2016 Kategorie

Fahrschulunterricht vorerst von der Umsatzsteuer befreit

Umsätze, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss vom 10. November 2015, Az. 5 V 5144/15).

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