Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still - Anforderungen an die Revisionsbegründung
Beteiligt sich der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft an dieser zugleich als atypisch stiller Gesellschafter und verzichtet die Kapitalgesellschaft im Interesse des stillen Gesellschafters auf eine fremdübliche Gewinnbeteiligung, wird der Kapitalgesellschaft bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung de
Quelle Datev BFH, Urteil IV R 5/12 vom 18.06.2015