Sie sind hier

Kinderfreibetrag 2014 verfassungsgemäß?

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Neue Musterklage des BdSt: Kinderfreibetrag war 2014 zu gering

Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem Finanzgericht München gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014 (Az.: 8 K 2426/15). Mit dem Freibetrag soll das Existenzminimum für Kinder im Steuerrecht freigestellt werden. "Der Gesetzgeber hat das steuerfreie Existenzminimum wissentlich unterschritten und damit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet", kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. "Bei diesem Verfahren geht es ums Prinzip!" Damit macht Holznagel sein in den Medien geäußertes Versprechen wahr, betroffene Familien mit einer Musterklage unterstützen zu wollen.

Darum geht es: Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Dies schreibt das Bundesverfassungsgericht vor. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber im Jahr 2014 nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. Deswegen haben viele Eltern im vergangenen Jahr mehr Steuern gezahlt als sie müssten. Betroffene Eltern können in jedem Fall von dem Musterklageverfahren profitieren, denn die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen. Die Steuerbescheide erhalten einen so genannten Vorläufigkeitsvermerk und können dadurch bei einem Erfolg des Musterverfahrens noch zugunsten der Eltern geändert werden. 

Quelle: Bund der Steuerzahler

Kontakt

  •   info (@) steuerberaterin-aschaffenburg.de
  •   06021 / 45 67 0-0
  •   06021 / 45 67 0-29
     

Google Maps

 

Anschrift

Leiblein & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Frohsinnstraße 24
63739 Aschaffenburg

Parkplätze in Elisenstraße 29

 

Öffnungszeiten:

08:00 - 17:00 Uhr ( Mo-Do )
08:00 - 14:00 Uhr ( Fr )
bzw. nach Vereinbarung