Sie sind hier

BFH zur Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Der BFH hat anlässlich des Urteils zur Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen folgenden Leitsatz formuliert:

  1. Die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst nur Zuwendungen, die bei den Zuwendungsempfängern zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen.
  2. Weiter setzt § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG die betriebliche Veranlassung der Zuwendungen voraus und fordert darüber hinaus, dass diese Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung des Steuerpflichtigen erbracht werden.
  3. Für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG reicht es deshalb nicht aus, dass die Zuwendung des Steuerpflichtigen zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt.

 

Urteil VI R 25/16 vom 21.02.2018, Bundesfinanzhof

Kontakt

  •   info (@) steuerberaterin-aschaffenburg.de
  •   06021 / 45 67 0-0
  •   06021 / 45 67 0-29
     

Google Maps

 

Anschrift

Leiblein & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Frohsinnstraße 24
63739 Aschaffenburg

Parkplätze in Elisenstraße 29

 

Öffnungszeiten:

08:00 - 17:00 Uhr ( Mo-Do )
08:00 - 14:00 Uhr ( Fr )
bzw. nach Vereinbarung