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Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen

Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

BFH, Urteil VI R 5/14 vom 15.04.2015

Quelle BFH

  1. Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt.

  2. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, kommt eine Schätzung der (fiktiven) Einkünfte in Betracht.

  3.  

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