Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen
Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG
BFH, Urteil VI R 5/14 vom 15.04.2015
Quelle BFH
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Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt.
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Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, kommt eine Schätzung der (fiktiven) Einkünfte in Betracht.