Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.
Leiblein & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Frohsinnstraße 24
63739 Aschaffenburg
Parkplätze in Elisenstraße 29
08:00 - 17:00 Uhr ( Mo-Do )
08:00 - 14:00 Uhr ( Fr )
bzw. nach Vereinbarung