Steuerbarer Leistungsaustausch bei der Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG
Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag
FG Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 30.06.2016 zum Urteil 4 K 108/13 vom 27.04.2016 (rkr)
Mit Urteil vom 27. April 2016 (Az. 4 K 108/13) hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschieden, dass bei der Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG ein steuerbarer Leistungsaustausch auch dann vorliegen kann, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag).