Am 11, Juli 2018 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Familiengeld final beschlossen. Das Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG) ist zum 1. August 2018 in Kraft getreten. Ab dem 1. September gibt es daher das neue Bayerische Familiengeld.
Aktuelles:
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern künftig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für Ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhänging vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales