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Update Corona Virus

23 Mär 2020

Update Corona Virus

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Kurzarbeitergeld:

Wir weisen Sie daraufhin, dass das Kurzarbeitergeld ab dem Monat gewährt wird, im dem die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt wurde.  Sobald ein Bewilligungsbescheid vorliegt, kann man die Auszahlung des Betrages bei der zuständigen AA beantragen. Die Berechnung des zu erstattenden Betrages führen wir im Rahmen der Lohnerstellung durch.  Aus diesem Grund bitten wir Sie, sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, diesen umgehend uns zur Verfügung zu stellen.

 Ausgangssperre:

Wie Sie mitbekommen haben, hat das Bundesland Bayern seit Samstag die Ausgangsbeschränkungen. Damit Ihre Mitarbeiter zur Arbeit kommen können, benötigen sie eine Bestätigung des Arbeitgebers.

Diese könnte so formuliert werden:

Hiermit bestätigen wir, dass [Vorname / Name / Genaue Anschrift] bei uns als Arbeitnehmer beschäftigt ist. Im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit ist die Anwesenheit im Betrieb [Genaue Anschrift] erforderlich. Daneben ist ggf. auch die Anwesenheit an folgenden auswärtigen Arbeitsstellen erforderlich:[Bezeichnung / Genaue Anschrift]  Optional (z. B. Reinigungsunternehmen, mobile Pflegedienste, Bauunternehmen, etc.):

Im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit ist er regelmäßig an verschiedenen Orten in [Bereich konkretisieren, Landkreis, Bezirk o. ä.] unterwegs. Dies hat folgende Gründe: [hier bitte konkret erläutern, warum der Arbeitnehmer regelmäßig unterwegs und an verschiedenen Orten tätig ist.]Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass sie richtig und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass eine missbräuchliche Verwendung sanktioniert werden kann.

Steuererleichterungen:

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf null fest. Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird nur in dem Fall erstattet, wenn Unternehmer sonst keine Steuerschulden beim Finanzamt haben; ist es der Fall so wird der zu erstattende Betrag mit den fälligen Beträgen verrechnet.

Sollen wir für Sie die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf null herabsetzen lassen, so melden Sie sich bitte bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen Sachbearbeiter unserer Kanzlei.

Anpassung der Vorauszahlungen

Des Weiteren bitten wir Sie, uns schriftlich Informationen zu geben, für den Fall, dass wir die Anpassung der Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) beantragen sollen. Hinweis: Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 Abgabenordnung (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nicht gestundet / herabgesetzt werden. Bei weiteren steuerlichen Änderungen werden wir sofort informieren.

Kontakt

  •   info (@) steuerberaterin-aschaffenburg.de
  •   06021 / 45 67 0-0
  •   06021 / 45 67 0-29
     

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Anschrift

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Frohsinnstraße 24
63739 Aschaffenburg

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