Sie sind hier

Werbungskosten

Geschrieben von Irina Neschenz am 04 Jan 2017 Kategorie

Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

Macht sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er durch die Tat seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich bereichern wollte, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15 entschieden hat.

Im Streitfall war der Kläger Vorstandsmitglied einer AG und war an dieser beteiligt. Aus dieser Aktienbeteiligung floss ihm für das Geschäftsjahr 1997 eine Dividendenzahlung zu. Nach der Veräußerung der Beteiligung und dem Ausscheiden aus dem Vorstand wurde der Kläger wegen des Erstellens einer falschen Bilanz zum 31. Dezember 1997 strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Überdies machte die AG zivilgerichtlich Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend.  Der Zivilrechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet.  In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr wollte der Kläger Zahlungen von über 1, 2 Mio. € als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt wissen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab. Die Zahlungen seien nicht beruflich, sondern privat veranlasst, weil der Kläger aus der schädigenden Handlung insbesondere der unrichtigen Darstellung der Vermögensverhältnisse der AG - einen wirtschaftlichen Vorteil gezogen habe.

Weiterlesen...

Geschrieben von Irina Neschenz am 31 Jul 2016 Kategorie

Einkommensteuer: Aufwendungen für ein Dienstjubiläum (BFH)

Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt (BFH, Urteil v. 20.01.2016 - VI R 24/15; veröffentlicht am 27.07.2016). 

Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines 40-jährigen Dienstjubiläums als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind. Der Kläger hatte an einem Wochentag von 11 Uhr bis 13 Uhr zu einer Feier in den Sozialraum des Finanzamtes A eingeladen. Die Einladung richtete er per E-Mail an alle Amtsangehörigen des Finanzamts A sowie an die in dem Amtsgebäude ebenfalls tätigen Bediensteten des Finanzamts für Großbetriebsprüfung. FA und FG ließen einen Abzug der Kosten nicht zu. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.

Weiterlesen...

Geschrieben von Irina Neschenz am 22 Jul 2016 Kategorie

Vorab entstandene Werbungskosten können als vergeblicher Aufwand selbst dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (BFH, Urteil v. 16.02.2016 - IX R 1/15, NV; veröffentlicht am 13.07.2016). 

Hintergrund: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden. Aufwendungen, die anfallen, bevor Einnahmen erzielt werden, können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist.

Weiterlesen...

Geschrieben von Irina Neschenz am 28 Jan 2016 Kategorie

Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.05.2015 - 4 K 3236/12 E

    Urteil: Party für 5.000 Euro - Kann ich diese von der Steuer absetzen?

    Das Finanzgericht Münster hat darüber entschieden, ob Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Der Arbeitnehmer gab für die Ausrichtung der Abschiedsfeier, an der ca. 100 Personen teilnahmen, rund 5.000 EUR aus.

    Weiterlesen...

    Geschrieben von Irina Neschenz am 06 Jan 2016 Kategorie

    Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

    Weiterlesen...

    Geschrieben von Irina Neschenz am 16 Sep 2015 Kategorie

    Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 11.

    Weiterlesen...

    Kontakt

    •   info (@) steuerberaterin-aschaffenburg.de
    •   06021 / 45 67 0-0

    Google Maps

     

    Anschrift

    Leiblein & Kollegen
    Steuerberatungsgesellschaft mbH

    Frohsinnstraße 24
    63739 Aschaffenburg

    Parkplätze in Elisenstraße 29

     

    Öffnungszeiten:

    08:00 - 17:00 Uhr ( Mo-Do )
    08:00 - 14:00 Uhr ( Fr )
    bzw. nach Vereinbarung